Zollhund Harco kontrolliert Privatjet – mit feiner Nase an Bord im Einsatz
von belmedia Redaktion +Instagram-CH ➔ flughafen.ch ➔ flugzeug.ch ➔ hundenews.ch ➔ sicherheit.ch ➔ tierwelt.news Diensthunde Ebnat-Kappel Flughafen Hunde Murg SG Oberbüren Organisationen polizei.news Polizeinews Regionen Schweiz Sevelen SG St. Gallen Stadt Altstätten SG Stadt Buchs SG Stadt Goldach Stadt Gossau SG Stadt Rapperswil-Jona Stadt Rorschach Stadt St.Gallen Stadt Wattwil Stadt Wil Tierwelt Wildhaus-Alt Sankt Johann Zoll Zollhunde
(Altenrhein SG). Zollhund Harco war am Flughafen St.Gallen-Altenrhein bei einer Kontrolle an Bord eines Privatjets im Einsatz.
Der vierbeinige Mitarbeiter des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit unterstützte die Kontrolle mit seiner feinen Nase – und posierte anschliessend stolz für die Kamera.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Einsatzort: Flughafen St.Gallen-Altenrhein
- Zollhund: Harco
- Einsatz: Unterstützung bei einer Kontrolle
- Kontrollort: An Bord eines Privatjets
- Behörde: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)
- Besonderheit: Auch ausserhalb klassischer Grenzübergänge kommen Zollhunde zum Einsatz
Harco geht an Bord
Beim Zoll sind die vierbeinigen Kollegen auch dort im Einsatz, wo man sie vielleicht nicht unbedingt erwartet.
Am Flughafen St.Gallen-Altenrhein war Harco an Bord eines Privatjets im Einsatz und unterstützte die Mitarbeitenden des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit bei den Kontrollen mit seiner feinen Nase.
Nach dem Einsatz zeigte sich Harco auch vor der Kamera von seiner besten Seite.
🐕 Zollarbeit mit vier PfotenDer Einsatz zeigt, dass die Arbeit des BAZG nicht nur an Strassengrenzen oder grossen Passagierterminals stattfindet. Auch der grenzüberschreitende private Flugverkehr unterliegt Zollbestimmungen – und Kontrollen können entsprechend direkt bei einem Luftfahrzeug stattfinden.
✈️ Warum auch Privatjets ein Fall für den Schweizer Zoll sind
Ein Privatjet umgeht die Zollvorschriften nicht. Bei grenzüberschreitenden Flügen müssen sich Pilotinnen, Piloten und Passagiere ebenfalls an die schweizerischen Zollbestimmungen halten.
Das BAZG hält fest, dass Landungen und Abflüge bei grenzüberschreitenden Flügen grundsätzlich über dafür vorgesehene Zollflugplätze erfolgen. Mitgeführte Waren und unter Umständen auch Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Flugzeug müssen angemeldet und gegebenenfalls verzollt werden. Auch das Luftfahrzeug selbst kann zollrechtlichen Formalitäten unterliegen.
Quelle: BAZG / Polizei.news
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)