SUV fliegt aus der Kurve und landet im Gebüsch – Führerausweis auf Probe weg

(Hunzenschwil AG). In der Nacht verlor ein Neulenker in der A1-Ausfahrt Aarau-Ost die Kontrolle über den Wagen.

Dieser landete beschädigt im Gebüsch. Verletzt wurde niemand.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeit: Freitag, 9. Oktober 2026, kurz nach 1.40 Uhr
  • Ort: A1-Ausfahrt Aarau-Ost bei Hunzenschwil
  • Fahrzeug: Mercedes-Benz GLE
  • Lenker: 19-jähriger Neulenker
  • Unfall: Kontrollverlust in einer Linkskurve auf nasser Fahrbahn
  • Folge: Böschung hochgefahren, Wildschutzzaun durchbrochen und im Gebüsch stecken geblieben
  • Sachschaden: Schäden am Fahrzeug und am Wildschutzzaun
  • Führerausweis: Auf Probe vorläufig abgenommen

In einem Mercedes-Benz GLE war der 19-Jährige in der Nacht auf Freitag, 9. Oktober 2026, auf der A1 in Richtung Bern unterwegs.

Bei Hunzenschwil verliess er kurz nach 1.40 Uhr die Autobahn. In der Ausfahrt verlor er in der dortigen Linkskurve die Kontrolle über den Wagen.

Auf nasser Fahrbahn kam er schleudernd von der Fahrbahn ab, fuhr die Böschung hoch und durchbrach den Wildschutzzaun. Anschliessend blieb das SUV im Gebüsch stecken.




Der Lenker und sein 22-jähriger Beifahrer blieben unverletzt. Das Auto sowie der Zaun wurden beschädigt.

Zur Klärung der Unfallursache stellte die Kantonspolizei den Unfallwagen sicher. Sie nahm dem Neulenker den Führerausweis auf Probe vorläufig ab.


Polizei.news informiert

🪪 Führerausweis auf Probe: Was ein Entzug bedeuten kann

Der erstmals erworbene Führerausweis für Personenwagen wird in der Schweiz zunächst auf Probe erteilt. Die Probezeit beträgt grundsätzlich drei Jahre.

Kommt es während dieser Zeit zu einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung und wird der Führerausweis deshalb entzogen, verlängert sich die Probezeit um ein Jahr.

Ein zweiter Entzug wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung innerhalb der Probezeit hat deutlich weitergehende Folgen: Der Führerausweis auf Probe verfällt. Ob ein konkreter Unfall diese Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die zuständige Behörde nach Abschluss der Abklärungen.


 

Quelle: Kantonspolizei Aargau / Polizei.news
Bildquelle: Kantonspolizei Aargau