Halloween-Vandalen wüten auf Schulgelände: Schaden von mehreren zehntausend Franken

(Kanton SG). In der Halloween-Nacht auf Sonntag (1.11.2026) haben viele Personen auf den Strassen und in den Quartieren im Kanton St.Gallen Halloween gefeiert.

Wie in den Jahren zuvor waren vor allem Kinder und Jugendliche unterwegs. Bei der Notruf- und Einsatzleitzentrale gingen rund 30 Meldungen ein, die hauptsächlich Ruhestörungen, gezündete Böller, grössere Jugendgruppierungen und Sachbeschädigungen betrafen. Auf dem Schulgelände des Oberstufenschulhauses in Goldach wurden diverse Sachbeschädigungen begangen. Der Schaden beträgt mutmasslich mehrere zehntausend Franken. Die Kantonspolizei St.Gallen stand wie jedes Jahr mit verstärkter Präsenz im Einsatz und war vor allem auch im Bereich der Jugendlichen präventiv unterwegs.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeitraum: Halloween-Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November 2026.
  • Polizeimeldungen: Rund 30 im gesamten Kanton St.Gallen.
  • Häufige Vorfälle: Ruhestörungen, Böller, Jugendgruppen und Sachbeschädigungen.
  • Goldach: Erhebliche Sachbeschädigungen auf dem Gelände des Oberstufenschulhauses.
  • Schaden: Mutmasslich mehrere zehntausend Franken.
  • Feuerwehr: Rund zehn Angehörige löschten in Goldach einen rauchenden Container.
  • Bronschhofen: Zwei Jugendliche wegen Böllern angehalten und angezeigt.
  • Heerbrugg: Fünf Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren weggewiesen.
  • Weitere Schäden: Eierwürfe, beschädigte Verglasung und eingeschlagene Scheibe eines Buswartehäuschens.
  • Ermittlungen: Die Kantonspolizei St.Gallen ermittelt zu den Sachbeschädigungen in Goldach.

Rund 30 Meldungen wegen Böllern und Sachbeschädigungen

Auf dem ganzen Kantonsgebiet gingen zahlreiche Meldungen von kleineren und grösseren Jugendgruppierungen ein, die Böllern zündeten und teilweise vermummt waren. In Bronschhofen konnte eine Polizeipatrouille feststellen, wie zwei dunkel gekleidete und vermummte Jugendliche Böller zündeten und davonrannten. Sie konnten angehalten werden und gelangen bei der Jugendstaatsanwaltschaft zur Anzeige.

Fünf Jugendliche in Heerbrugg weggewiesen

In Heerbrugg wurden fünf Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren vom Zentrum von Heerbrugg und von sämtlichen Schularealen im Mittelrheintal weggewiesen. Dies, da sie mehrfach negativ aufgefallen waren und teilweise Böller und Feuerwerk mit sich führten und mutmasslich auch gezündet hatten.

Eierwürfe, beschädigte Fenster und Ruhestörungen

Ebenfalls musste ausgerückt werden wegen Ruhestörungen anlässlich von privaten Halloween-Partys. Einige wenige Sachbeschädigungen durch Eierwürfe wurden bis anhin gemeldet. Unter anderem in Widnau, Flawil und Haag. In Bazenheid wurde mit einem Kürbis eine Türverglasung eingeworfen und beschädigt. In Ebnat-Kappel wurde mit einem Stein die Seitenscheibe eines Buswartehäuschens eingeschlagen. Im Rahmen der ordentlichen Patrouillentätigkeit führte die Kantonspolizei St.Gallen ebenfalls verschiedene Personenkontrolle durch und zeigte Präsenz im öffentlichen Raum.

Goldach: Briefkasten gesprengt und Container in Brand geraten

In Goldach musste am Samstagabend kurz vor Mitternacht ausgerückt werden, da auf einem Schulgelände ein Briefkasten gesprengt wurde und ein Müllcontainer rauchte. Die örtliche Feuerwehr war mit rund 10 Angehörigen vor Ort und konnte den rauchenden Container schnell löschen. Im Zuge der anschliessenden Patrouillentätigkeit konnten sechs Jugendliche aus der Region kontrolliert werden. Es wurden Sturmhauben sichergestellt und diejenigen Jugendlichen, die noch minderjährig sind, wurden in die Obhut der Eltern übergeben.

Mehrere zehntausend Franken Sachschaden am Schulhaus

Am Sonntagmorgen kurz nach 8 Uhr ging die Meldung ein, dass auf dem Gelände des Oberstufenschulhauses in Goldach diverse Sachbeschädigungen begangen worden waren. Es entstand Sachschaden im Wert von mehreren zehntausend Franken. Die Kantonspolizei St.Gallen hat die Ermittlungen aufgenommen.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen


Polizei.news informiert | Vandalismus und Jugendprävention

Wenn Halloween-Streiche teuer werden: Das gilt bei Vandalismus durch Jugendliche

Ein eingeschlagenes Fenster, ein zerstörter Briefkasten oder beschädigte Schulanlagen: Solche Vorfälle können erhebliche Kosten verursachen. Was Jugendliche als Mutprobe oder Streich ansehen, kann für die Geschädigten weitreichende Folgen haben. Die Schweizerische Kriminalprävention und die Polizei empfehlen deshalb, klare Grenzen zu setzen und Sachbeschädigungen konsequent zu melden.

1. Wann wird aus einem Streich eine Straftat?

Wer vorsätzlich fremde Gegenstände beschädigt oder zerstört, kann sich wegen Sachbeschädigung nach Artikel 144 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs strafbar machen.

Das kann beispielsweise eingeschlagene Scheiben, zerstörte Briefkästen oder andere mutwillige Schäden betreffen. Werden durch Feuerwerk zusätzlich Brände ausgelöst oder Menschen gefährdet, können je nach konkretem Vorfall weitere strafrechtliche Bestimmungen relevant sein.

2. Wer bezahlt, wenn Minderjährige Schäden anrichten?

Auch Minderjährige können für selbst verursachte Schäden zivilrechtlich verantwortlich sein. Ob und in welchem Umfang eine Haftung besteht, hängt insbesondere von ihrer Urteilsfähigkeit und den Umständen ab.

Eltern haften in der Schweiz nicht automatisch für jede Tat ihrer Kinder. Eine eigene Haftung kann jedoch unter den gesetzlichen Voraussetzungen, beispielsweise bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht, infrage kommen. Vorsätzlich verursachte Schäden sind durch Privathaftpflichtversicherungen häufig nicht gedeckt.

3. Was tun, wenn man Vandalismus beobachtet?

Wer beobachtet, dass Personen fremdes Eigentum beschädigen, sollte nicht wegschauen. Gleichzeitig ist es wichtig, sich nicht selbst in Gefahr zu bringen.

Nicht selbst eingreifen: Besonders bei grösseren Gruppen oder aggressivem Verhalten kann eine direkte Konfrontation gefährlich werden.

Polizei verständigen: Bei einem laufenden Vorfall die Notrufnummer 117 wählen. Hilfreich sind genaue Angaben zum Ort, zur Anzahl Personen und zu deren Verhalten.

Bereits entstandene Schäden können nach Möglichkeit fotografiert und der Polizei gemeldet werden. Besteht noch die Möglichkeit einer Spurensicherung, sollten Gegenstände möglichst nicht unnötig verändert werden.

Gut zu wissen: In der Schweiz gilt das Jugendstrafrecht grundsätzlich für Jugendliche, die zur Tatzeit zwischen 10 und 18 Jahre alt sind. Dabei stehen neben der Beurteilung einer Straftat auch erzieherische und präventive Ziele im Vordergrund.

Praktischer Tipp für Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern über die Folgen von Sachbeschädigungen und den Umgang mit Gruppendruck. Vereinbaren Sie vor nächtlichen Ausgängen klare Regeln und eine Rückkehrzeit. Wichtig ist, dass Jugendliche wissen, dass sie bei Bedrohungen oder gefährlichen Situationen frühzeitig Hilfe holen dürfen.

Weitere Informationen: Hinweise zu Einbruchschutz, Vandalismus und Sicherheit im Alltag finden Sie bei Polizeinews Prävention. Aktuelle Meldungen aus dem Kanton bietet Polizeinews St.Gallen.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion