Zoll schaut am Flughafen genau hin: Lebensmittel im Reisegepäck unter der Lupe

(EuroAirport Basel-Mulhouse BS). Am EuroAirport Basel-Mulhouse kontrollieren unsere Teams unter anderem das Gepäck der Reisenden.

Dabei überprüfen sie, was mitgeführt wird und ob die Einfuhrbestimmungen eingehalten werden. Hier nahmen unsere Mitarbeitenden verschiedene Lebensmittel genauer unter die Lupe.

Polizei.news | Schweiz | Zoll und Grenzsicherheit

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ort: EuroAirport Basel-Mulhouse.
  • Behörde: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).
  • Tätigkeit: Kontrolle von Reisegepäck.
  • Im Fokus: Verschiedene mitgeführte Lebensmittel.
  • Ziel: Überprüfung der geltenden Einfuhrbestimmungen.
  • Ergebnis: Der Facebook-Beitrag nennt keine Beanstandungen oder Beschlagnahmungen.

Zoll kontrolliert Lebensmittel im Reisegepäck

Am EuroAirport Basel-Mulhouse gehört die Kontrolle von Reisegepäck zu den Aufgaben des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG).

Dabei prüfen die Mitarbeitenden unter anderem, welche Waren Reisende mitführen und ob die geltenden Einfuhrbestimmungen eingehalten werden.

In einem Facebook-Beitrag zeigt das BAZG, dass bei solchen Kontrollen auch verschiedene Lebensmittel genauer untersucht werden.





Einfuhrbestimmungen gelten auch für Lebensmittel

Lebensmittel können je nach Herkunft, Art und Menge unterschiedlichen Einfuhrvorschriften unterliegen. Das betrifft beispielsweise bestimmte Fleisch- und Milchprodukte sowie Waren tierischen Ursprungs.

Mit seinen Gepäckkontrollen überprüft das BAZG die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften.

Ob bei der gezeigten Kontrolle Waren beanstandet wurden, geht aus dem Facebook-Beitrag nicht hervor.

 

Quelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) (bearbeitet von Polizei.news)
Bildquelle: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)


Polizei.news informiert | Reisen und Zollbestimmungen

Käse, Fleisch und Früchte im Koffer: Was Reisende beim Zoll beachten sollten

Ein kulinarisches Mitbringsel aus den Ferien ist schnell gekauft. Doch nicht jedes Lebensmittel darf ohne Weiteres in die Schweiz eingeführt werden. Entscheidend können die Herkunft, die Zusammensetzung, die mitgeführte Menge und der Verwendungszweck sein. Diese fünf Punkte helfen bei der Vorbereitung einer Reise.

1. Fleisch und Milchprodukte: Die Herkunft ist entscheidend

Für Fleisch, Wurstwaren, Käse und andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs gelten besondere Vorschriften.

Bei Einfuhren aus bestimmten Ländern ausserhalb der EU können aus tierseuchenrechtlichen Gründen Verbote bestehen. Innerhalb der zulässigen Einfuhr können zusätzlich Zollabgaben oder Mengenbeschränkungen relevant werden. Informieren Sie sich deshalb bereits vor dem Einkauf über die Regeln für das konkrete Herkunftsland und Produkt.

2. Früchte, Gemüse und Pflanzen können ebenfalls betroffen sein

Auch pflanzliche Produkte können Einfuhrbeschränkungen unterliegen. Hintergrund ist unter anderem der Schutz vor der Einschleppung von Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten.

Je nach Herkunft und Warenart können Pflanzengesundheitszeugnisse erforderlich sein oder Einfuhrverbote gelten. Besonders bei Mitbringseln aus Ländern ausserhalb Europas lohnt sich eine vorgängige Abklärung.

3. Zollfreigrenzen bedeuten nicht automatisch freie Einfuhr

Bei der Einreise in die Schweiz können sowohl die Mehrwertsteuer als auch Zollabgaben relevant sein. Dafür bestehen unterschiedliche Regeln, Freigrenzen und Freimengen.

Wichtig ist die Unterscheidung: Eine Ware kann unter einer finanziellen Freigrenze liegen und trotzdem besonderen Einfuhrbeschränkungen unterliegen. Umgekehrt bedeutet eine erlaubte Einfuhr nicht zwangsläufig, dass keine Abgaben anfallen.

4. Lebensmittel möglichst in der Originalverpackung transportieren

Eine gut lesbare Originalverpackung erleichtert es, Zutaten, Herkunft und Produktart nachzuvollziehen.

Bewahren Sie Einkaufsbelege auf und achten Sie bei empfindlichen Lebensmitteln auf eine geeignete Kühlung. Die Originalverpackung ist allerdings keine Garantie für eine zulässige Einfuhr: Massgebend bleiben die geltenden Vorschriften.

5. Vor dem Rückflug zwei Regelwerke prüfen

Bei Flugreisen müssen sowohl die Zoll- und Einfuhrbestimmungen als auch die Sicherheitsregeln für das Hand- und Aufgabegepäck beachtet werden.

So können etwa flüssige oder streichfähige Lebensmittel bei der Sicherheitskontrolle des Handgepäcks Einschränkungen unterliegen. Ein Lebensmittel kann somit zollrechtlich erlaubt sein, aber im Handgepäck trotzdem nicht in der gewünschten Menge mitgenommen werden dürfen.

Gut zu wissen: Die Regeln für Waren aus EU-Ländern und aus Drittstaaten unterscheiden sich teilweise erheblich. Entscheidend ist bei vielen Produkten das Herkunftsland, nicht nur der Flughafen, an dem die Reise beginnt.

Praktischer Tipp: Prüfen Sie vor der Rückreise drei Fragen: Woher stammt das Lebensmittel? Um welche Art von Produkt handelt es sich? Welche Menge möchten Sie mitführen? Mit diesen Angaben lassen sich die geltenden Einfuhrbestimmungen gezielter abklären.

Weitere Informationen: Nachrichten rund um Grenzkontrollen, Warenverkehr und Zollbestimmungen finden Sie auf Polizei.news.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion