Basel BS: Demo mit Gewaltaufrufen nicht bewilligungsfähig – Polizei bereitet Einsatz vor

Für Samstag, 29. August 2026, wird in Basel zu einer unbewilligten Demonstration unter dem Titel „Death to Zionism“ aufgerufen.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt beurteilt die Demonstration in der angekündigten Form als nicht grundrechtskonform und somit auch als nicht bewilligungsfähig. Die Kantonspolizei wird für den kommenden Samstag die erforderlichen Vorkehrungen treffen.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat Kenntnis von Aufrufen zu einer für Samstag, 29. August 2026, angekündigten, unbewilligten Demonstration unter dem Titel „Death to Zionism“. Für diese Demonstration ist kein Bewilligungsgesuch eingegangen.

Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit schützt auch pointierte und kontroverse politische Positionen. Sie findet ihre Grenzen jedoch dort, wo Gewalt propagiert wird. Die angekündigte Demonstration wäre angesichts der expliziten Gewaltaufrufe denn auch nicht bewilligungsfähig.

Für kommenden Samstag wird die Kantonspolizei Basel-Stadt die erforderlichen Vorkehrungen treffen. Namentlich soll sich auch die jüdische Gemeinschaft in Basel immer sicher fühlen können.

Darüber hinaus macht die Kantonspolizei aus polizeitaktischen Gründen keine weiteren Angaben zu diesen Massnahmen.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Basel-Stadt