Kanton St.Gallen SG: Alkohol, Fahrunfähigkeit und Tempoexzesse – mehrere Verletzte
von belmedia Redaktion +Instagram-CH Alkohol & Drogen Autounfälle Fahrunfähig Kantonspolizei Organisationen Personenrettung polizei.news Polizeinews Regionen Rettung Sanitätseinsatz Schweiz Selbstunfälle Spital St. Gallen Stadt Goldach Unfälle Verkehr & Katastrophen Verkehrskontrolle
In der Zeit zwischen Freitagabend und Sonntagmorgen (06.09.2026) ist es im Kanton St. Gallen zu vier Verkehrsunfällen gekommen, bei denen Verkehrsteilnehmer angetrunken, alkoholisiert oder fahrunfähig unterwegs waren.
Anlässlich Verkehrskontrollen wurden weitere zwei Autofahrer angehalten. In Ricken wurden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Dabei mussten zwei Personen ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben und ein Führerausweis wurde aberkannt.
Niederwil
Am Freitagabend kurz vor 18 Uhr ist es auf der Fürstenlandstrasse zu einer Auffahrkollision mit zwei Autos, einem Lieferwagen und einem Motorrad gekommen. Der 17-jährige Motorradfahrer wurde dabei erheblich verletzt.
Der Rettungsdienst überführte ihn ins Spital.
Ein 50-jähriger Autofahrer war in angetrunkenem Zustand am Verkehrsunfall beteiligt. Es entstand Sachschaden im Wert von rund 25’000 Franken.
Trübbach
Am Samstagabend gegen 16:30 Uhr ereignete sich auf der Hauptstrasse ein Verkehrsunfall zwischen zwei Autos. Dabei wurden vier Personen leicht bis erheblich verletzt. Ein 37-jähriger Autofahrer fuhr von Weite Richtung Trübbach.
Dabei geriet er mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn und prallte dort gegen ein korrekt entgegenkommendes Auto in dem vier Personen sassen. Drei Personen in diesem Auto wurden leicht bis erheblich verletzt.
Der 37-jährige Autofahrer, der auf die Gegenfahrbahn geriet, musste als fahrunfähig eingestuft werden. Bei ihm wurden eine Blut- und Urinprobe sowie der Führerausweis abgenommen. Der Rettungsdienst überführte die verletzten Personen in die Spitäler. Es entstand Sachschaden in der Höhe von über 50’000 Franken.
St. Gallenkappel
Am Samstagabend gegen 20:10 kontrollierte die Kantonspolizei St. Gallen an der Rickenstrasse einen 31-jährigen Autofahrer. Er war in angetrunkenem Zustand unterwegs. Die Weiterfahrt wurde ihm für die kommenden Stunden untersagt.
Goldach
Am Samstagabend kurz vor 21 Uhr wurde an der Rietbergstrasse ein 58-jähriger Autofahrer durch eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen kontrolliert. Er musste als fahrunfähig eingestuft werden. Ihm wurden eine Blut- und Urinprobe sowie der Führerausweis abgenommen.
Berschis
Am Samstagabend gegen 22:15 Uhr verursachte ein 32-jähriger Autofahrer an der Pluderstrasse einen Selbstunfall. Sein Auto prallte gegen einen Zaunpfahl, fuhr über eine Böschung, hob dabei ab und schlug im Anschluss mit der Front auf einer Wiese auf.
Der Autofahrer wurde dabei leicht verletzt. Der Rettungsdienst überführte ihn ins Spital. Die durchgeführte Atemalkoholmessung ergaben einen Wert von über 0.60 mg/L. Der Führerausweis wurde dem Autofahrer auf der Stelle abgenommen.
Oberuzwil
Am Sonntagmorgen kurz nach 4 Uhr hat sich auf der Wilerstrasse ein Selbstunfall eines Autos ereignet. Ein 22-jähriger Autofahrer fuhr von Schwarzenbach kommend auf der Wilerstrasse Richtung Oberuzwil. In einer Linkskurve verlor er die Kontrolle über das Auto und prallte gegen die rechtsseitige Leitplanke.
Anschliessend überschlug es das Auto mehrfach. Der Autofahrer wurde leicht verletzt. Er war in fahrunfähigem Zustand und ohne gültigen Führerausweis unterwegs und musste eine Blut- und Urinprobe abgeben.
Ricken
Anlässlich Geschwindigkeitskontrollen in Ricken an der Uznacherstrasse (ausserorts, 80 km/h erlaubt) konnten am Samstag in der Zeit zwischen 17 Uhr und 17:40 Uhr folgende Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt werden:
- 69-jähriger Autofahrer mit 121 km/h gemessen, der Führerausweis wurde ihm abgenommen
- 21-jähriger Motorradfahrer mit 123 km/h gemessen, der Führerausweis wurde ihm abgenommen
- 52-jähriger Motorradfahrer mit 116 km/h gemessen
- 72-jähriger Motorradfahrer mit 127 km/h gemessen, der Führerausweis wurde ihm aberkannt, da der Mann nicht in der Schweiz wohnhaft ist
Die fehlbaren Verkehrsteilnehmer gelangen bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige. Ebenfalls werden Administrativmassnahmen geprüft.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen