0,53 mg/l Alkohol: Deutscher (61) kollidiert mit Lieferwagen und verliert den Ausweis

(Lengwil TG). Bei einer Streifkollision zwischen einem Auto und einem Lieferwagen entstand am Donnerstagabend in Lengwil Sachschaden.

Der Autofahrer war alkoholisiert unterwegs.

Polizei.news | Kanton Thurgau | Täglich aktuell

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ereignis: Streifkollision zwischen Auto und Lieferwagen.
  • Ort: Lengwilerstrasse bei der Wilenstrasse in Lengwil.
  • Datum: Donnerstag, 5. November 2026.
  • Uhrzeit: Gegen 22 Uhr.
  • Autofahrer: 61-jähriger Deutscher.
  • Fahrtrichtung: Von Schönenbaumgarten nach Dettighofen.
  • Unfallhergang: Streifkollision beim Kreuzen eines Lieferwagens.
  • Sachschaden: Einige hundert Franken.
  • Atemalkoholwert: 0,53 mg/l.
  • Gesetzlicher Grenzwert: Qualifizierte Alkoholkonzentration ab 0,40 mg/l.
  • Polizeiliche Massnahme: Führerausweis eingezogen.
  • Zuständige Verwaltungsbehörde: Strassenverkehrsamt.

Gegen 22 Uhr war ein 61-jähriger Autofahrer auf der Lengwilerstrasse von Schönenbaumgarten in Richtung Dettighofen unterwegs. Auf Höhe der Wilenstrasse kreuzte er einen Lieferwagenfahrer, wobei es zur Streifkollision der beiden Fahrzeuge kam. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden von einigen hundert Franken.

Da die Atemalkoholprobe beim deutschen Autofahrer einen Wert von 0.53 mg/l ergab, wurde sein Führerausweis zuhanden des Strassenverkehrsamtes eingezogen.

 

Quelle: Kantonspolizei Thurgau
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei Thurgau


Polizei.news informiert | Alkohol im Strassenverkehr

Alkohol am Steuer: Diese Grenzwerte gelten

In der Schweiz wird bei Verkehrskontrollen die Alkoholkonzentration in der Atemluft in Milligramm pro Liter (mg/l) gemessen.

Ab 0,25 mg/l – alkoholisiert im rechtlichen Sinn (entspricht dem Grenzwert von 0,5 Promille Blutalkohol).

Ab 0,40 mg/l – qualifizierte Alkoholkonzentration (entspricht dem Grenzwert von 0,8 Promille Blutalkohol). Es drohen strafrechtliche und administrative Konsequenzen.

Ab 0,05 mg/l – bereits ein Verstoss für Personen mit besonderem Alkoholverbot, beispielsweise Lernfahrende und Neulenkende mit Führerausweis auf Probe.

5 Tipps für eine sichere Heimfahrt

  1. Vorher entscheiden: Wer Alkohol trinkt, lässt das Auto stehen.
  2. Alternative planen: ÖV, Taxi oder eine nüchterne Fahrperson organisieren.
  3. Restalkohol beachten: Auch am nächsten Morgen kann der Alkoholwert noch zu hoch sein.
  4. Kein falsches Vertrauen: Kaffee, Duschen oder Schlaf beschleunigen den Alkoholabbau nicht zuverlässig.
  5. Im Zweifel verzichten: Wer sich unsicher über seine Fahrtüchtigkeit ist, fährt nicht.

Gut zu wissen: Atemalkohol in mg/l und Blutalkohol in Promille sind unterschiedliche Messgrössen. Die gesetzlichen Vergleichswerte helfen bei der Einordnung, ersetzen aber keine individuelle Messung.

Praktischer Tipp: Speichern Sie die Nummer eines örtlichen Taxiunternehmens im Handy, bevor Sie ausgehen. So bleibt die sichere Heimfahrt eine einfache Entscheidung.

Weitere Informationen: Verkehrsmeldungen Schweiz.


 

Quelle Infobox: Polizei.news-Redaktion