105 Gesetzesverstösse bei nächtlicher Grosskontrolle – 70 Fahrzeuge zu schnell

(Kanton St.Gallen SG). In der Nacht von Freitag auf Samstag (24.10.2026) hat die Kantonspolizei St.Gallen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und der Landespolizei des Fürstentums Liechtenstein eine Schwerpunktkontrolle im Strassenverkehr durchgeführt.

Dabei wurden rund 150 Fahrzeuge und deren Insassen kontrolliert sowie eine Vielzahl weiterer Fahrzeuge einer Geschwindigkeitsmessung unterzogen. Insgesamt wurden 105 Gesetzeswiderhandlungen gemacht.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Zeitraum: Freitag, 23. Oktober, 21 Uhr, bis Samstag, 24. Oktober 2026, 4 Uhr
  • Einsatzkräfte: Kantonspolizei St.Gallen, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit sowie Landespolizei Liechtenstein
  • Kontrollierte Fahrzeuge: Rund 150 mit ihren Insassen
  • Gesetzeswiderhandlungen: Insgesamt 105
  • Alkohol: Fünf Autofahrer über dem erlaubten Grenzwert
  • Fahrunfähigkeit: Ein weiterer Autofahrer als fahrunfähig eingestuft
  • Weitere Feststellungen: Verbotene Substanzen, Pyrotechnik und Zollverstösse
  • Gesuchte Personen: Drei Personen angehalten, darunter eine zur Verhaftung ausgeschriebene Person
  • Geschwindigkeitskontrolle A13: 70 Fahrzeuge über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h

Kontrollen an sieben Grenzübergängen und auf der A13

Zwischen 21 und 4 Uhr wurden Fahrzeuge und deren Insassen an den Grenzübergängen Haag, Sennwald, Büchel, Oberriet, Montlingen, Kriessern und Diepoldsau kontrolliert. Weitere Kontrollen fanden auf der Autobahn A13 zwischen Buchs und Sevelen statt.



Zwei Autofahrer erhalten mehrstündiges Fahrverbot

Im Rahmen der Kontrollen wurden ein 43-jähriger und ein 45-jähriger Autofahrer angehalten. Die Atemalkoholmessungen ergaben bei beiden Männern jeweils einen Wert über dem erlaubten Grenzwert, jedoch unter 0,4 mg/l. Ihnen wurde jeweils ein mehrstündiges Fahrverbot ausgesprochen.

Drei weitere Autofahrer mit erhöhten Alkoholwerten

Bei drei weiteren Autofahrenden im Alter von 39, 43 und 58 Jahren wurden beweissichere Atemalkoholproben durchgeführt. Diese ergaben Werte von 0,54 mg/l, 0,59 mg/l und 0,43 mg/l. Dem 39-Jährigen wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Den beiden anderen Männern wurden die ausländischen Führerausweise für die Schweiz aberkannt.

Fahrunfähiger Lenker ohne gültigen Führerausweis

Ein weiterer 44-jähriger Autofahrer wurde von einer Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen als fahrunfähig eingestuft. Bei ihm wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Der Mann war ausserdem ohne gültigen Führerausweis unterwegs, da ihm dieser bereits zuvor aberkannt worden war.

Verbotene Substanzen und Pyrotechnik sichergestellt

Bei drei weiteren Autofahrenden wurden verbotene Substanzen festgestellt. Im Auto einer weiteren Person fanden die Einsatzkräfte verbotene pyrotechnische Gegenstände. Die Substanzen und Gegenstände wurden sichergestellt.

Auch Verstösse gegen das Zollgesetz festgestellt

Bei vier weiteren Autofahrenden wurden Waren festgestellt, die gemäss Zollgesetz nicht hätten eingeführt werden dürfen oder bei der Einreise hätten deklariert werden müssen.

Eine zur Verhaftung ausgeschriebene Person angehalten

Im Zuge der Kontrollen wurde auch eine Person angehalten, die zur Verhaftung ausgeschrieben war. Zwei weitere Personen wurden angehalten, die von unterschiedlichen Amtsstellen aufgrund ausstehender Amtshandlungen gesucht wurden.

21 weitere Verstösse mit Ordnungsbussen geahndet

Darüber hinaus wurden 21 weitere Gesetzeswiderhandlungen festgestellt, die direkt vor Ort mit Ordnungsbussen geahndet wurden. Dabei handelte es sich unter anderem um Verstösse im Bereich der Verkehrssicherheit, des Schwerverkehrs sowie der Führerausweisvorschriften.

70 Fahrzeuge auf der Autobahn A13 zu schnell unterwegs

Zwischen 1 und 4 Uhr wurden sämtliche Fahrzeuge, die auf der Autobahn A13 zwischen Buchs und Sevelen unterwegs waren, im Bereich einer Baustelle einer Geschwindigkeitsmessung unterzogen. Dabei wurden 70 Fahrzeuge registriert, welche die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten.

Anzeigen und mögliche Administrativmassnahmen

Die betroffenen Personen werden wegen der festgestellten Gesetzeswiderhandlungen bei den zuständigen Behörden zur Anzeige gebracht, soweit die Verstösse nicht bereits mit Ordnungsbussen geahndet wurden. Bei den Personen, die gegen das Strassenverkehrsgesetz verstossen haben, prüfen die zuständigen Strassenverkehrsämter allfällige Administrativmassnahmen.

POLIZEI.NEWS INFORMIERT | EINBLICKE IN DIE GROSSKONTROLLE

Sieben Stunden Kontrolle – von der Landesgrenze bis zur Autobahn

Polizei, Zoll und die Landespolizei Liechtenstein arbeiteten in dieser Nacht zusammen. Während Einsatzkräfte an sieben Grenzübergängen Fahrzeuge und Personen überprüften, wurde auf der A13 bei einer Baustelle das Tempo gemessen. Die Bilanz umfasst weit mehr als gewöhnliche Verkehrsverstösse.

105
festgestellte Verstösse
150
kontrollierte Fahrzeuge, rund
70
Temposünder auf der A13

Die Kontrollnacht im zeitlichen Überblick

21.00 Uhr – Kontrollen beginnen
An den Grenzübergängen und auf der A13 werden Fahrzeuglenkende und ihre Insassen kontrolliert.

01.00 Uhr – Geschwindigkeitsmessungen auf der A13
Bei einer Baustelle zwischen Buchs und Sevelen werden die vorbeifahrenden Fahrzeuge auf die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überprüft.

04.00 Uhr – Ende der Schwerpunktkontrolle
Die Einsatzbilanz umfasst 105 Gesetzeswiderhandlungen, darunter 70 Geschwindigkeitsüberschreitungen.

Warum die 80-km/h-Grenze bei einer Baustelle wichtig ist

Autobahnbaustellen verändern den gewohnten Verkehrsraum. Fahrstreifen können schmaler sein, seitliche Sicherheitsabstände geringer ausfallen und die Verkehrsführung kann überraschend wechseln. Gerade nachts ist das Einhalten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit deshalb entscheidend.

80 statt 100 km/h: So viel macht das beim Anhalten aus

Bei gleicher Reaktionszeit und gleichen Strassenbedingungen wächst der Bremsweg mit dem Quadrat der Geschwindigkeit. Bereits 20 km/h mehr machen einen deutlichen Unterschied.

80 km/h
rund 22 Meter pro Sekunde
100 km/h
rund 28 Meter pro Sekunde

Der Unterschied: Bei 100 statt 80 km/h ist der rechnerische Bremsweg unter gleichen Bedingungen rund 56 Prozent länger. Dazu kommt der zusätzliche Weg während der Reaktionszeit.

Grenzübertritt mit Waren: Ein kurzer Check vor der Fahrt

Wer Waren aus dem Ausland mitbringt, sollte sich vor der Einreise über Freimengen, Wertfreigrenzen sowie Einfuhrverbote und allfällige Bewilligungspflichten informieren. Das gilt besonders für grössere Warenmengen, Lebensmittel, Pflanzen und spezielle Produkte.

Kaufbelege aufbewahren und deklarationspflichtige Waren bei der Einreise korrekt anmelden. So lassen sich unnötige Verzögerungen und Zollverfahren vermeiden.

Weitere Berichte über Verkehrskontrollen und Strassenverkehr sowie Meldungen aus dem Schweizer Zollwesen finden Sie im Belmedia-Netzwerk.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen