Waldbrände

Feuerverbot aufgehoben: Nach dem Regen gilt im Wald noch Gefahrenstufe 3

(Stüsslingen SO). Das Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe, an Fluss- und Seeufern sowie das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet ist aufgehoben. Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie den sinkenden Temperaturen der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft.

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Solothurn: Feuerverbot im Wald und Feuerwerksverbot im Kanton aufgehoben

Aufgrund der flächendeckenden Niederschläge sowie der sinkenden Temperaturen der letzten Tage wurde die Waldbrandgefahr im Kanton Solothurn auf die Gefahrenstufe 3 (erheblich) zurückgestuft. Die zuständigen Behörden haben deshalb beschlossen, das seit dem 3. Juli 2026 gültige Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe sowie an Fluss- und Seeufern und das grundsätzliche Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

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Basel BS: Absolutes Feuerverbot fällt – im Wald bleiben Feuer aber stark eingeschränkt

Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt. Das absolute Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird deshalb per Freitag, 11. September 2026, um 12.00 Uhr aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt gilt im gesamten Kanton Basel-Stadt ein bedingtes Feuerentfachungsverbot im Wald und in Waldesnähe. Feuer darf weiterhin nur an fest eingerichteten Feuerstellen entfacht werden. Das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern ist ansonsten verboten. Die Niederschläge der vergangenen Tage und die gestiegene Luftfeuchtigkeit haben das Waldbrandrisiko kurzfristig gesenkt.

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Luzern: Nach Regen wird Feuerverbot gelockert – im Norden bleibt grosse Vorsicht nötig

Die Niederschläge, die erhöhte Luftfeuchtigkeit sowie die kühleren Temperaturen trugen dazu bei, die Waldbrandgefahr zu entschärfen. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat stuft der Kanton Luzern die Waldbrandgefahr deshalb von gross auf erheblich zurück.

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Uster ZH: Grillieren im Freien wieder erlaubt – doch im und rund um den Wald gilt Verbot

Das Grillen im Freien ist in Uster ab 01.09.26, 12 Uhr wieder erlaubt. Nach den Niederschlägen in den vergangenen Tage wie auch dem Temperaturrückgang, insbesondere nachts hat sich das Brandrisiko erheblich vermindert.

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Luzern: Waldbrandgefahr sinkt auf Stufe „gross“ – Feuerverbot im Wald bleibt bestehen

Die lokal unterschiedlich ausgefallenen Niederschläge der vergangenen Tage konnten die Trockenheit leicht entschärfen – jedoch nicht in den Wäldern. In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen und dem Feuerwehrinspektorat Kanton Luzern wird die Waldbrandgefahr deshalb von sehr gross auf gross zurückgestuft.

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